AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2026-17_Planungsbegleitende_Vermessung_mehrere_Bauwerke
Stammdaten
- Auftraggeber
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hameln, Hameln
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71355000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Rahmen des Konzepts Masterplan Brücke des Landes Niedersachsen zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur und zur Reduzierung der Anzahl kritischer Brücken, ist die Erneuerung und Sanierung ausgewählter Bauwerke in Planung. Die Bauwerke befinden sich im Zuständigkeitsbereich des regionalen Geschäftsbereichs Hameln und liegen sowohl an Bundes- wie auch Landesstraßen. Für das denkmalgeschützte Objekt an der L433 ist eine Sanierung geplant. Für die anderen Bauwerke ist jeweils ein Neubau vorgesehen. Im Einzelnen sind es: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Alle Bauwerke führen über Wasserwege, teilweise existieren Verkehrswege unterhalb der Bauwerke. Nähere Beschreibungen und Fotos sind den Bauwerkbeschreibungen der Anlage zu entnehmen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 6 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.