Kopie der Police / Eigenerklärung über Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme Personenschäden mind. 3 Mio. € und Sach‑/Vermögensschäden mind. 1 Mio. €
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Bieter hat den Bestand einer für die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Deckungssummen Personenschäden: mind. 3.000.000 € je Schadensfall.
Sach- und Vermögensschäden: mind. 1.000.000 € je Schadensfall
Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsträgers zu erbringen.
Mind. Deckungssummen 25 P
> Mindestdeckungssumme 50 P
< Mindestdeckungssumme 0 P
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Max 50 P
(2) Besteht zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags kein entsprechender Versicherungsvertrag, kann der Bewerber den Nachweis durch eine Eigenerklärung erbringen, in der er sich verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen und mit Gültigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
(3) Der Eigenerklärung gem. Abs. 2 ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherungspartners beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter in dem unter Abs. 1 genannten Umfang versicherbar ist.
Max 25 P