AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 00:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8092cdc7-37e6-4eac-af8d-85741975d8a3/

Wegweiserkurse an diversen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Notice-ID: 8092cdc7-37e6-4eac-af8d-85741975d8a3 · Procedure-ID: 7f12c4d7-5b28-4acf-a42e-49aec8da8403

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Braunschweig
Veröffentlicht
10.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98300000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die LAB NI sollte die Durchführung der Erstorientierungskurse "Wegweiserkurse für Deutschland" für Asylsuchende in der LAB NI an den Standorten Bramsche, Braunschweig sowie Oldenburg vergeben werden. Optionale Erweiterungen der Wegweiserkurse an den drei Standorte und den Standorten zugeordneten Notunterkünften und Außenstellen waren gemäß der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) unter den dort angegebenen Bedingungen möglich. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfangt der ausgeschriebenen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.03.2025
Ende
16.11.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).