AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausstattung von 64 Grundwassermessstellen am WDK an den Schleusen Dorsten, Hünxe und Friedrichsfeld mit Datenloggern einschließlich Datenfernübertragung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasserstraßen-Neubauamt Datteln, Datteln
- Veröffentlicht
- 21.11.2025
- Frist (Submission)
- 16.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 31710000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 160.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) verbindet mit einer Länge von 61 km den Rhein südlich der Mündung der Lippe bei Wesel mit dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK) bei Datteln. Zurzeit ist der Ausbau des WDK ist der Ausbau auf einem Streckenabschnitt von der Rheinmündung bis WDK-km 40,0 in Planung. Um insbesondere kurzzeitige Schwankungen der Grundwasserstände an den Schleusenstandorten Dorsten, Hünxe und Friedrichfeld zu erfassen, sind an den Schleusen die Grundwassermessstellen mit Datenloggern einschließlich Datenfernübertragung auszustatten. Die Datenlogger sind so zu konfigurieren, dass die aufgezeichneten Messergebnisse in einem vorgegebenen Datenformat in das Grundwasserüberwachungssoftware WISKI 7 der Fa. Kisters bei der Bundesanstalt für Wasserbau übermittelt werden können. Es sind insgesamt 64 Datenlogger mit Datenfernübertragung zu liefern, in die Brunnen einzubauen, zu konfigurieren und in Betrieb zu nehmen. Dabei entfallen auf die - Schleuse Friedrichsfeld bei WDK-km 1,852 22 Grundwassermessstellen - Schleuse Hünxe bei WDK-km 13,317 19 Grundwassermessstellen - Schleuse Dorsten bei WDK- km 30,485 23 Grundwassermessstellen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 19.01.2026
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 34 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.12.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.