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Vergebener Auftrag: Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Mitarbeitende der Krankenhaus Jülich GmbH
Krankenhaus Jülich GmbH · Jülich · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) für die Mitarbeitenden der Krankenhaus Jülich GmbH.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Finanzsektor.
- Das Verfahren ist eine offene Standardausschreibung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Mitarbeitende der Krankenhaus Jülich GmbH
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Im Wege des geplanten Vergabeverfahrens soll ein neuer Versorgungsträger für alle ab dem Stichtag neu eingetretenen sowie künftig eintretenden Mitarbeiter der KHJ gefunden werden. Gegenstand der Vergabe sind daher Leistungen eines Versorgungsträgers im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für die bisher unversorgten Mitarbeiter (Eintritt nach dem Stichtag) sowie für künftige Mitarbeiter der KHJ. Neben den unversorgten und künftigen Mitarbeitenden des KHJ sind die Leistungen der bAV optional auch für die Mitarbeitenden der MVZ Krankenhaus Jülich gGmbH zu erbringen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept Produktauswahl 50 %Qualität
Der Bieter hat in einem Konzept darzulegen, mit welcher Produktauswahl er die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen will und welche Vor- und Nachteile die getroffene Produktauswahl für die Krankenhaus Jülich GmbH hat. Pro Bieter können bis zu drei Konzepte zur Auswahl gestellt werden. Zwingend muss jedes Konzept eine lebenslange Altersrente mit Kapitalwahlrecht sowie eine Hinterbliebenenleistung während der Anwartschaftszeit vorweisen. Zumindest ein Konzept hat die obligatorische zusätzliche Absicherung von Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (Beitragsfreistellung und/oder Rente/Kapital) ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung vorzusehen. Die angebotenen Tarife sind hin-sichtlich ihres Garantieniveaus, ihres Chance-/Risikoprofils, der Kostenquoten über die Vertragslaufzeit sowie der Größe des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe versicherten Kollektivs (Anzahl der Verträge) zu beschreiben. Sofern Zugangsbeschränkungen zu den Tarifen bestehen, sind diese in die Beschreibung aufzunehmen. Eine Musterberechnung zu garantierten und erwarteten Leistungen (Hinterbliebenenleistung bei Tod im Alter 45, Regelaltersrente ab Vollendung des 67. Lebensjahres, Höhe der Kapitalauszahlung mit Vollendung des 67. Lebensjahres, ggf. Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalles im Alter 45) mit den im Folgenden aufgeführten Eckdaten ist zu inkludieren: - Alter bei Beginn der Beitragszahlung: 25 - Jährlicher Beitrag: 1.000 EUR In Bezug auf die erwartete Leitung ist anzugeben, auf welchen Annahmen diese beruht und wie diese begründet sind. Schließlich soll der Bieter darlegen, inwieweit bei den in die Konzepte eingebundenen Versicherungsprodukte ESG-Kriterien berücksichtigt werden. Ergänzend hat der Bieter darzulegen, wie er für den Fall, dass auch die Entgeltumwandlung bei ihm angesiedelt wird, diese in sein(e) Konzept(e) einfügen würde. (optionale Leistung) Jedes Konzept darf 7 DIN A4-Seiten (Arial 11) nicht überschreiten. Zusätzlich sind die jeweiligen AVB der vorgeschlagenen Tarife beizulegen.
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Darlegung Servicedienstleistungen 40 %Qualität
Der Bieter hat ausführlich darzulegen, wie er die Krankenhaus Jülich GmbH bei der technischen Einrichtung (z.B. Beschreibung der Schnittstellen zu Lohn-/Personalsoftware), der laufenden Umsetzung und der Abwicklung der regelmäßigen Geschäftsvorfälle in der neuen betrieblichen Altersversorgung praktisch und umfassend unterstützt. Sofern er sich hierzu (auch teilweise) eines Dritten vor Ort bedient, ist dieser Dritte verbindlich zu benennen und zu versichern, dass durch die Einschaltung dieses Dritten der Krankenhaus Jülich GmbH keine über die Zahlung der Versicherungsbeiträge hinausgehenden Kosten entstehen. Es sind Aussagen darüber zu treffen, wie Datensicherheit und DSGVO-Konformität sichergestellt werden wird. Darzulegen ist auch, ob und inwieweit Services für die Krankenhaus Jülich GmbH und ggf. auch die zu versichernden Mitarbeitenden der Krankenhaus Jülich GmbH angeboten werden können (Erreichbarkeit, Ansprechpartner, digitale Services wie Online-Portal, Informationsmaterialien, Informationsveranstaltung bei Einführung der neuen betrieblichen Altersversorgung). Ergänzend hat der Bieter darzulegen, wie er für den Fall, dass auch die Entgeltumwandlung bei dem Bieter angesiedelt wird, dieser die Mitarbeiter der Krankenhaus Jülich GmbH beraten kann. (optionale Leistung) Die Darlegung darf 7 DIN A4-Seiten (Arial 11) nicht überschreiten.
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Gestaltung Vertragswerk 10 %Qualität
Der Bieter hat einen Entwurf des Kollektivvertrages mit den maßgeblichen Regelungen für das angestrebte Vertragsverhältnis beizufügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Verfahren noch offen
1 Veröffentlichung
- 17.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 163 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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