AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/80f13e94-8f7e-4e0e-aec8-8a4d0eaf5701/

Wirtschaftsprüferleistungen und prüfungsnahe Beratungen zur SPNV-Finanzierung in Nordrhein-Westfalen

Notice-ID: 80f13e94-8f7e-4e0e-aec8-8a4d0eaf5701 · Procedure-ID: 6e9a02ce-ab46-4778-bcf0-d6ad2d61ad68

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Veröffentlicht
29.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
231.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) sowie den Zweckverbänden go.Rheinland und Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV nach § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) jeweils eine gesetzliche SPNV-Pauschale. Die Höhe der jeweiligen Pauschale wird nach § 11 Absatz 1 Satz 3 ÖPNVG NRW durch die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung festgelegt, die im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags erlassen wird. Nachdem die drei SPNV-Aufgabenträger im Jahr 2022 das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-kehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) auf ihre stark ansteigenden Kosten hingewiesen und vor einer drohenden Unterdeckung bei der Finanzierung des SPNV in NRW ab 2024 gewarnt hatten, wurde im Jahr 2023 ein monatlicher Jour fixe mit Vertretenden des Fachreferats im MUNV NRW und den Aufgabenträgern eingerichtet, um den exakten Finanzbedarf für die kommenden Jahre zu ermitteln und auf eine schnelle Neufassung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung hinzuarbeiten. Auf Grundlage der dazu erarbeiteten "Finanzierungstabellen" der drei Aufgabenträger und der daraus entwickelten SPNV-Finanzierungstabelle wurde Ende 2023 die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung überarbeitet. Die Neufassung (gilt seit Anfang 2024) ermöglicht nach dem Stand Ende 2023 eine auskömmliche Finanzierung des SPNV in den Jahren 2024 und 2025 und erhöht darüber hinaus für die Jahre 2026 bis 2032 die jährliche SPNV-Pauschale um jeweils ca. 20 %. Im Laufe des Jahres 2024 wurde der Jour fixe fortgesetzt, um eine laufende Fortschreibung des Finanzbedarfs - nun auch im Licht aktuellerer Zahlen - zu gewährleisten. Im Rahmen der Fortschreibung wurden Unstimmigkeiten bei der Datenzulieferung, der Auslegung von Begrifflichkeiten und in der Darstellung der SPNV-Finanzierungstabelle deutlich. Die SPNV-Aufgabenträger und das MUNV NRW sind sich vor diesem Hintergrund einig, dass der aktuell stattfindende Prozess der Strukturreform der Aufgabenträgerschaft genutzt werden soll, um eine Steige-rung der Transparenz, Einheitlichkeit und Effizienz in der Mittelverwendung zu schaffen. Angesichts dieser Zielstellung ist es angezeigt, den SPNV-Finanzbedarf für das bestehende SPNV-Angebot gutachterlich über-prüfen zu lassen und die Akteure über ein dauerhaft zu verwendendes, einheitliches Steuerungs-, Controlling- und Monitoring-Instrument zu beraten.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
28.10.2025
Zuschlagsentscheidung
28.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Kölm

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).