AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6DYD4DWEAA/documents) · Abgerufen am 04.10.2026 23:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/80f4a60b-4f24-4300-bfeb-ab201b2796a0/

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Planungsleistungen zum Brandschutz gemäß Schriftenreihe AHO Nr. 17 für den Neubau der Zweifeld-Sporthalle am Elbe-Gymnasium in Boizenburg (Stufenvertrag)

Notice-ID: 80f4a60b-4f24-4300-bfeb-ab201b2796a0 · Procedure-ID: 5c165d1e-3825-473e-a846-36c4267d1b60

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat, Parchim
Veröffentlicht
23.09.2026
Frist (Submission)
07.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Planungsleistungen für den Neubau der Zweifeldsporthalle des Elbe-Gymnasiums Boizenburg, Ludwig-Reinhard-Straße in 19258 Boizenburg, gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 "Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz" Stand Dezember 2022, Leistungsphase 1-4, Leistungsphase 5+8 optional (Stufenvertrag).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
31.08.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).