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Lieferung und betriebsfertige Aufstellung eines automatisierten Behälterlagers für Medizinprodukte und Sachbedarfe der Uniklinik Aachen inkl. Wartungs-und Inspektionsvertrag für 2 Jahre
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung und betriebsfertige Aufstellung eines automatisierten Behälterlagers für Medizinprodukte und Sachbedarfe der Uniklinik Aachen inkl. Wartungs-und Inspektionsvertrag für 2 Jahre🏆 Kardex AS Solutions AG/Kardex Mlog Logistics GmbH · Zürich
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung und Aufstellung eines automatisierten Behälterlagers für Medizinprodukte und Sachbedarfe.
- Zusätzlich ist ein Wartungs- und Inspektionsvertrag für zwei Jahre abzuschließen.
- Der CPV-Code 42965100 deutet auf Lager- und Fördersysteme hin, die hier im Kontext von Medizinprodukten relevant sind.
- Die Uniklinik Aachen ist der Auftraggeber, Erfüllungsort ist Aachen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Lieferung und betriebsfertige Aufstellung eines automatisierten Behälterlagers für Medizinprodukte und Sachbedarfe der Uniklinik Aachen inkl. Wartungs-und Inspektionsvertrag für 2 Jahre
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
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Kommissioniergeschwindigkeit 40 %Qualität
Kommissionier-Geschwindigkeit (Pics/h)
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Medienverbrauch 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Kardex AS Solutions AG/Kardex Mlog Logistics GmbH1 Veröffentlichung
- 28.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 450 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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