AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 09:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/81138bb7-618d-4fa3-a79e-deec8c7b3a22/

Bauüberwachung SFS 2690, Oberbau + LST, Oberbauprogramm 2024, AIM Netz Frankfurt a.M.

Notice-ID: 81138bb7-618d-4fa3-a79e-deec8c7b3a22 · Procedure-ID: 65716635-8a97-42af-bca3-f68e3b09658f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
14.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71521000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Durchführung der Bauüberwachung im Gewerk Oberbau gem. VV BAU (Lose 1 – 9) bzw. im Gewerk LST gem. VV BAU STE (Lose 10 – 16) sowie der DB-Richtlinien 806, 809 im investiven Oberbauprogramm 2024 des Anlagen- und Instandhaltungs-managements (AIM) Netz Frankfurt am Main. Das investive Oberbauprogramm umfasst Ersatzinvestitionen an Infrastrukturanlagen im Bestandsnetz der DB InfraGO AG, insbesondere zur Erneuerung von Gleisen und Weichen, inklusive der erforderlichen Begleit- und Zusammenhangsarbeiten in den STE-/Kabel-Ausrüstungsgewerken (LST, Tk, EEA, OLA).

Lose

16 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.05.2024
Ende
30.06.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
DB Engineering & Consulting GmbH · Maestral Gruppe GmbH
Vertragsabschluss
03.05.2024
Zuschlagsentscheidung
22.04.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).