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Rahmenvertrag zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen für Zuwendungen nach LHO
Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege · Berlin · Berlin · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvertrag für Verwendungsnachweisprüfungen nach §44 LHO.
- Auftraggeber ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
- Erfüllungsort ist Berlin Kreuzberg.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen für Zuwendungen nach §44 LHO
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Mehrere Hauptangebote eines Bieters werden voneinander unabhängig anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Die Qualität des Angebots wird anhand der einzureichenden Konzepte mit 30 % gewertet: 1.1 Zusammenstellung des Prüfungsteams mit 10 % (10 Punkte) 1.2 Durchführung der Prüfungsleistungen mit 10 % (10 Punkte) 1.3 Erstellung der Prüfberichte und Kommunikation mit dem Auftraggeber mit 10 % (10 Punkte) Die Bewertung der Angebote zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand von Konzepten der Bieter zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Je Unterkriterium zu dem Zuschlagskriterium Qualität (Ziffer 1.1 bis 1.3) ist ein Abschnitt im Gesamtkonzept zu erstellen und einzureichen. Der für die einzelnen Unterkriterien angegebene maximale Umfang der jeweiligen Abschnitte bemisst sich nach DIN A 4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 Zeilen sowie Seitenränder (oben, links, rechts: jeweils 2,5 cm; unten: 2 cm). Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter ausschließlich auf Grundlage des geforderten Konzeptumfangs (insgesamt maximal 8 Seiten). Darüber hinaus eingereichte Seiten werden nicht bewertet. Die Bewertung der Konzepte erfolgt als Bepunktung je Unterkriterium (UK) in folgenden Bewertungsstufen: 0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nicht den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 1 Punkt: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 1 Punkt bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen aufweist, das Konzept in Bezug auf das Unterkriterium also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums mit Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 2 Punkten bewertet wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme eine zumindest ausreichende Umsetzung verspricht. 3 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums im Wesentlichen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 3 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. 4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 4 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. 5 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Unterkriteriums der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 5 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in dem Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht. Mindestanforderung: Angebote, die bei einem Abschnitt im Gesamtkonzept (Unterkriterium) weniger als 2 Punkte erhalten, kommen für den Zuschlag nicht in Betracht und werden ausgeschlossen.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis (max. 70 Punkte) Preiskalkulation: Die Leistung wird als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Dabei liegt der Fokus in der Abarbeitung der Prüffälle, die als Pakete durch die Auftraggeberin zugewiesen werden. Aus diesem Grund soll pro Kategorie ein Einheitspreis pro Prüfung angeboten werden, der alle erforderlichen Arbeitsschritte enthält und diese im Rahmen einer Mischkalkulation berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfungen anfallenden Reisekosten sind grundsätzlich mit den Einheitspreisen je Kategorie abgegolten und daher in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Abrechnung von Reisekosten ist nicht vorgesehen. • 70 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (N) (Brutto). Formel: P=70*N/X P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter/in N = niedrigster Preis X = zu wertender Preis Der Wertungspreis (Gesamtkosten in Euro / einschließlich Umsatzsteuer / Wertungspreis) wird errechnet aus der Gesamtsumme Netto im Preisblatt, dem für den Bieter / die Bieterin gültigen und anzugebenden Umsatzsteuersatz. Der Wertungspreis wird über die Vergabeplattform automatisch in das Angebotsdeckblatt (Datei: Wirt-213_Angebotsschreiben_ohneLose) übernommen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 80 Tage nach Fristende
Auftragnehmer gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH1 Veröffentlichung
- 30.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 71 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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