AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8151b10a-e04a-4b40-89ea-2363267b74b9/

A8 FBE AS Aichelberg-TuR Gruibingen, Nachrechnung BW 7323-611

Notice-ID: 8151b10a-e04a-4b40-89ea-2363267b74b9 · Procedure-ID: c8767422-734c-488c-99f8-fae1affd6173

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest, Stuttgart
Veröffentlicht
18.02.2026
Frist (Submission)
25.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Diese Vergabeeinheit umfasst folgendes Ingenieurbauwerk: - BW 7323 611 - Unterführung L 1214 AS-Aichelberg Folgende Planungsleistungen sind Inhalt dieser Vergabeeinheit: - Nachrechnung, Objektbezogene Schadensanalyse (optional), Machbarkeitsuntersuchung(optional), Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (optional) - Objekt- und Tragwerksplanung Instandsetzung (Leistungsphasen 2,3 und 6) - Objekt- und Tragwerksplanung Ertüchtigung (Leistungsphasen 2,3 und 6) (optional) - Objekt- und Tragwerksplanung des vollständigen Ersatzneubaus des TBW 3 LSW (Leistungsphasen 2, 3 und 6)

Vertragslaufzeit

Periode
16 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
65 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).