AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Entsorgung von Bauschutt mit gefährlichen und nicht gefährlichen Stoffen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Oldenburg (Oldb), Oldenburg
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Zuschlagswert
- 235.806 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entsorgung von Bauschutt, der aus einer Rückbaumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes in Oldenburg-Alexandersfeld stammt. Es handelt sich um eine Menge von ca. 2.000 m³, die getrennt nach Material- und Schadstoffeigenschaften in einzelnen Haufwerken auf dem Fliegerhorstgelände auf einer befestigten Fläche (Beton) lagern. Der überwiegende Teil des Materials ist als gefährlicher Abfall eingestuft (Abfallschlüsselnummer gem. Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV: 17 01 06* „Gemische aus oder getrennte Frakti-nen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“). Eine Teilmenge wurde gem. der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in die Materialklasse RC-3 für Recycling-Baustoffe eingestuft (AVV: 17 01 07). Der Bauschutt liegt in den Haufwerken in gebrochener Form in folgenden Körnungen vor: 0/22, 0/32, 0/50, 0/300 (ca.-Angaben jeweils in mm). Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen neben der Entsorgung das Verladen des Materials auf der Baustelle und den Transport zur Entsorgungsanlage einschließlich aller damit verbundenen formalen Leistungen gem. abfallrechtlicher Vorgaben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2026
- Ende
- 30.06.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Scheele GmbH & Co. KG
- Vertragsabschluss
- 01.06.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 19.05.2026
- Angebotsspanne
- 235.806 – 371.033 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Hannover
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Scheele GmbH & Co. KG (Wildeshausen)