AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/818c7e2b-7c17-4766-bcb4-cabc19a778b5) · Abgerufen am 14.08.2026 19:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/818c7e2b-7c17-4766-bcb4-cabc19a778b5/

WB_Ortsmitte Ötigheim_Vergabebekanntmachung

Notice-ID: 818c7e2b-7c17-4766-bcb4-cabc19a778b5 · Procedure-ID: 4c7cbc32-563d-4ef2-86da-42635c643990

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ötigheim, Ötigheim
Veröffentlicht
20.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.412.113 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vergabephase nach Abschluss Wettbewerb Für die Vergabephase nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wurden 3 Teilnehmer für die Vergabephase bestimmt. Für die Vergabephase erfolgt eine vertiefende Ausarbeitung des Gebäudekonzeptes unter Einbindung der Fachplanerleistungen unter Berücksichtigung von Überarbeitungshinweisen. Die Ausgabe der Überarbeitungshinweise für die Vergabephase ist für 10.10.2025 vorgesehen. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ist die Kommunikation und die elektronische Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Schaudt Architekten GmbH
Vertragsabschluss
10.01.2026
Zuschlagsentscheidung
15.12.2025
Angebotsspanne
2.412.113 – 2.800.249 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).