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Erdgas-Liefervertrag 2026

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · Darmstadt · Hessen · Öffentliches Unternehmen (Bund)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Erdgas-Liefervertrag 2026
    🏆 enercity AG · Hannover
Auftragnehmer
  • enercity AG · Hannover
Zuschlagswert 794.862 €
Eingegangene Angebote 5
Zuschlagsdatum 24.11.2025

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt Erdgas H für den Betrieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers e-Netz Südhessen AG und sind in Anlage "1a Abnahmestellenbeschreibung.docx" spezifiziert. Der Jahresverbrauch für das Jahr 2024 betrug in Summe über alle Abnahmestellen etwa 11 GWh. Im Jahr 2026 wird der Jahresverbrauch schätzungsweise in Summe über alle Abnahmestellen etwa 11 GWh betragen. Bei optionaler Vertragsverlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ggf. Änderungen über die geschätzten Jahresverbräuche (von derzeit etwa 11 GWh) mit. Der Standort befindet sich derzeit im Um- und Ausbau. Diese Maßnahmen haben signifikante Auswirkungen auf den Erdgasbezug. So ist es im Rahmen der Inbetriebnahme der an den GSI Campus angrenzenden FAIR Forschungsanlage geplant, zukünftig die dort anfallende Heizwärme zur Deckung von bis zu 90% des Heizwärmebedarfs auf dem GSI Campus zu beziehen. Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2025, 24:00 Uhr aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung von Erdgas H ab dem 01.01.2026 vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und es besteht die Möglichkeit zweimal um ein Jahr zu verlängern. Für das Lieferjahr 2026 wird die zu beschaffende Energie auf Basis eines Portfolio Management- Modells mit Abrechnung gegen die Tagespreise der EEX Spot für das Marktgebiet THE (Trading Hub Europe) erfolgen. Hierzu sind Angaben zum täglichen THE EEX-Gaspreis (EUR/kWh) + Dienstleistungsgebühr (EUR/kWh) + energiebezogene Steuern und Abgaben sowie Netzentgelte zu machen. Die Prognose über den Erdgasbedarf orientiert sich am Verbrauch und dem vorliegenden Lastgang des Jahres 2024 sowie der zu erwartenden Witterung (siehe Anhang 1a und 1b).

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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Erdgas-Liefervertrag 2026
  • Preis 100 Pkt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Erdgas-Liefervertrag 2026
enercity AG Wert nicht veröffentlicht

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer enercity AG
    Zuschlagswert 794.862 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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794.862 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 23/2600030725
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Darmstadt, Hessen
Veröffentlicht 18.12.2025
CPV-Code 09123000
Erdöl, Strom und Energie (Was ist das?)
Angebote 5
starker Wettbewerb (Ø 3,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Darmstadt
Laufzeit 01.01.2026 – 31.12.2026
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 0 – 1.120 €

Bieter (1)
enercity AG · Hannover

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Auftragnehmer (?)
enercity AG
Vertrag 24.11.2025

Ø Bieter in der Branche 3.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 41.236 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.580 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 18%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

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