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Tragbare Schutzausrüstung
BAAINBw · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Kirintec
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Kirintec. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von tragbarer Schutzausrüstung (TSA) als Rucksacklösung zur Abwehr von Sprengfallen.
- Lieferumfang beinhaltet Grundgerät, Antennen, Bediengerät, Rucksack, Software, Akkus sowie Schulungsunterlagen und Erstschulung.
- CPV-Code 35730000 deutet auf Verteidigungs- und Sicherheitsausrüstung hin.
- Das Vergabeverfahren ist eine nicht offene, wettbewerbliche Ausschreibung (neg-w-call).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Beschaffung von tragbarer Schutzausrüstung (TSA). Bei der TSA handelt es sich um einen C-IED Störsender, welcher gegen funkausgelöste Sprengfallen wirkt und als Rucksacklösung angeboten werden soll. Die TSA besteht aus dem Grundgerät, Antennen, Bediengerät, Rucksack, Parametriersoftware und Akkus. Darüber hinaus ist eine Erstellung von Schulungsunterlagen und eine Erstschulung des Nutzerpersonals sicherzustellen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zelluare Bedrohung, wenn die vom Handy empfangene Down Link (DL) Leistung -75 dBm beträgt 14,6 %Qualität
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Abwehr von unbemannten Flugsystemen 12,2 %Qualität
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Bedrohung Sender mit 33 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 500 MHz 9,7 %Qualität
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Verfügbarkeit Scanmode 8,1 %Qualität
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Möglichkeit, IQ Signale zu laden und abzustrahlen 8,1 %Qualität
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Möglichkeit der Parametrierung unterschiedlicher Stör- und Scanzeiten 8,1 %Qualität
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Möglichkeit der Bekämpfung der vier stärksten Signale bei der Detektion von mehr als 4 Signalen 8,1 %Qualität
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Laden von mindestens vier Missionfiles 8,1 %Qualität
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Beschaffenheit der Antenne 8,1 %Qualität
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Bedrohung Sender mit 20 dBm Sendeleistung Frequenzbereich 100 MHz bis 6000 MHz 7,3 %Qualität
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Wirksamkeitsreichweite bei der Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen 6,0 %Qualität
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Gleichzeitige Bekämpfung von fünf RC IED Bedrohungen bei der Mindestreichweite. 1,6 %Qualität
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Preis 0 %
Ergänzendes Kriterium war der Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 610 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Kirintec1 Veröffentlichung
- 19.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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