Beschaffung 130SE BGAN 727
KI Es handelt sich um die Beschaffung von Satellitentelefonie-Equipment (BGAN Explorer 727) und zugehöriger Ergänzungsausstattung.
München Klinik gGmbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 20.11.2026, 10:00 Uhr (noch 26 Tage)
Der Rahmenvertrag der München Klinik gGmbH (MüK) umfasst die Lieferung und Montage von Videokameras für die Standorte Bogenhausen BA2 Erweiterungsbau Ost, Harlaching Ersatzneubau, Neuperlach und Schwabing BA1 Haus B inkl. Akademie. Mit über 3.300 Betten gehört die MüK zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die Videoüberwachung ist ein Baustein zur Absicherung der kritischer Infrastrukturen (KRITIS), um Anlagen vor Sabotage, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Die anzubietenden Fabrikate (Hersteller) der Außen- und Innenkameras müssen deshalb zwingend nach den IT-Sicherheitskriterien des "Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft sein. — Der Rahmenvertrag der München Klinik gGmbH (MüK) umfasst die Lieferung und Montage von Videokameras für die Standorte Bogenhausen BA2 Erweiterungsbau Ost, Harlaching Ersatzneubau, Neuperlach und Schwabing BA1 Haus B inkl. Akademie. Mit über 3.300 Betten gehört die MüK zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die Videoüberwachung ist ein Baustein zur Absicherung der kritischer Infrastrukturen (KRITIS), um Anlagen vor Sabotage, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Die anzubietenden Fabrikate (Hersteller) der Außen- und Innenkameras müssen deshalb zwingend nach den IT-Sicherheitskriterien des "Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft sein. — Der Rahmenvertrag der München Klinik gGmbH (MüK) umfasst die Lieferung und Montage von Videokameras für die Standorte Bogenhausen BA2 Erweiterungsbau Ost, Harlaching Ersatzneubau, Neuperlach und Schwabing BA1 Haus B inkl. Akademie. Mit über 3.300 Betten gehört die MüK zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Die Videoüberwachung ist ein Baustein zur Absicherung der kritischer Infrastrukturen (KRITIS), um Anlagen vor Sabotage, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Die anzubietenden Fabrikate (Hersteller) der Außen- und Innenkameras müssen deshalb zwingend nach den IT-Sicherheitskriterien des "Bundesamtes für Sicherhe
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Branche: Sonstiges
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Montage von Videokameras für vier Klinikstandorte als Rahmenvertrag.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer, Gewerbezentralregister oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung auf Verlangen vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder andere entsprechende Nachweise. 2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. 3) Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VGV bzw. § 31 Abs. 1 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
Eigenerklärung des Bieters, dass er dem Auftraggeber bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung nachweist, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung ist ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Bieters, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 1.000.000 EUR netto. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Gesamtumsätze.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, Technische Produktdatenblätter
1) Eigenerklärungen über mindestens drei (3) abgeschlossene Referenzen der letzten drei (3) Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragswert (netto) im Wesentlichen entsprechen. Die Referenzen beinhalten mindestens folgende Angaben: Bezeichnung des Auftragsgebers mit Ansprechpartner (Anschrift, Name, Email, Telefonnummer), Bezeichnung der Leistung, Liefer- und Erbringungszeitraum, Auftragswert netto. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/ Ansprechpartner vor.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Eigenerklärung, ob und welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen wer-den. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Gesucht werden 4 leistungsfähige Software Defined Radios (SDRs) mit jeweils 4 TX- und 4 RX-Kanälen für die Erprobung von 6G-Technologien im Bereich nicht-terrestrischer Netze.
KI Es wird eine Rahmenvereinbarung für aktive Netzwerkkomponenten mit einem geschätzten Wert von über 111 Millionen Euro ausgeschrieben.
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