Zum Nachweis der Eignung ist/sind mit dem Angebot folgende Referenz/en mit vergleichbaren Leistungen vorzulegen:
Angaben zu den/dem Referenzprojekt/en aus den vergangenen fünf Kalenderjahren sowie dem laufenden Kalenderjahr, jeweils mit Angabe von Auftraggeber (mit Ansprechperson), Ausführungszeitraum, Art und Umfang der eigenen Leistung und Auftragswert.
Die Vergleichbarkeit der Referenz/en bemisst sich nach Art und Größe sowie den nachfolgend genannten Kriterien. Jedes dieser Kriterien muss mindestens einmal erfüllt sein und kann durch ein oder mehrere Projekte nachgewiesen werden.
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- Einbringen einer Spundwand mit Bohlenlängen von mindestens 3 m und einer Spundwandachse von mindestens 100 m
- Ziehen von Pfählen/ Dalben mit wassergebundenen Geräten (maximum
Durchmesser 800mm/ maximale Länge 20m)
- Entsorgung von gefährlichen Abfällen (zum Beispiel Altholz A4)
Der Referenznachweis ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen, die der Bieter selbst zu erstellen hat.
Wenn die Referenzen durch einen Präqualifikationseintrag nachgewiesen werden, müssen die dort hinterlegten Referenzen die vorgenannten Kriterien erkennbar erfüllen. Wenn die im Präqualifikationseintrag hinterlegten Referenzen die Erfüllung der vorgenannten Kriterien nicht erkennen lassen, muss der präqualifizierte Bieter entsprechende ergänzende Angaben zu den Referenzen machen.