AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 20:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/81ad0b1e-dae3-4d91-92a5-4d60b7b015e8/

Schulverpflegung - Lose 1, 2 und 3

Notice-ID: 81ad0b1e-dae3-4d91-92a5-4d60b7b015e8 · Procedure-ID: 09c619a9-282f-4a66-9654-761e6586e614

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Fürth, Fürth
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mittagsverpflegung für Schulen; Lieferung von Warmspeisen, die aus 2 bis 3 Hauptkomponenten bestehen. - Los 1: Adalbert-Stifter-Grundschule, - Los 2: Grundschule Maistraße und Otto-Seeling-Mittelschule; - Los 3: Jakob-Wassermann-Schule, Förderzentrum Süd. Während der Schulferien erfolgt keine Mittagsverpflegung. Es handelt sich hier ausschließlich um die Warmanlieferung von Speisen, da bei den betreffenden Schulen die Voraussetzungen für andere Verpflegungsverfahren (z.B. Cook and Chill, Cook and Freeze, Belieferung mit Tiefkühlkost) nicht gegeben sind.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2026
Ende
30.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).