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Beschaffung der Ausstattung für die Bibliothek Stephan Heym im KAS, Dörpfeldstraße 54-56
Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin · Berlin · Berlin · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
• Inneneinrichtungsplanung und Umsetzung für eine Öffentliche Bibliothek (Stadtteilbibliothek) in einem Neubau (Fertigstellung 2026) o unter Nachnutzung und Einkalkulierung bereits vorhandenen Mobiliars / Ausstattungselementen (z. B. des Bodens, der Theke, Taschenschränke) o inkl. Konzept und Umsetzung zum Farb- und Lichtdesign (unter Berücksichtigung der vorhandenen Tageslichtverhältnisse) o inkl. Zonierung im Sinne von „Raum in Raum“-Konzepten o inkl. Leitsystem o inkl. Kostenschätzung • Die detaillierten Qualitätsanforderungen sowie weitere Anforderungen werden unter Punkt 5, 6 und 7 aufgeführt. • Die Planungs- und Umsetzungsleistung kann ein Gesamtbudget von max. 300.000,- € brutto berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %
Qualität 70% (siehe Bekanntmachung)
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Preis 30 %
Preis 30% (siehe Bekanntmachung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 252.101 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 32 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ekz.bibliotheksservice GmbHZuschlagswert 247.876 €1 Veröffentlichung
- 14.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 385 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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