AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Ringleitung West, Objektplanung Ingenieurbauwerke für SWK - Abwasserdruckleitung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Aurich, Aurich
- Veröffentlicht
- 05.03.2024
- Frist (Submission)
- 09.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Fachdienst 15 Stadtentwässerung der Stadt Aurich betreibt das innerstädtische Abwassernetz. Die "Ringleitung West" ist ca. 47 Jahre (Baujahr 1976) alt und leitet das Schmutzwasser mehrerer Ortsteile vom Pumpwerk "Dornumer Straße" bis zur zentralen Kläranlage. Die Leitungstrasse der Ringleitung West hat eine Gesamtlänge von 6.970 m und liegt im westlichen Stadtgebiet der Stadt Aurich. In der Trasse sind 2 Druckleitungen aus Asbestzement mit Innendurchmesser DN 200 parallel verlegt. Altersbedingt treten verstärkt Schäden an der Leitung auf. Im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme (2014/2015) wurde bereits ein Teilstück von 600 m erneuert und von DN 200 auf DN 250 PE-HD geändert. Im Zuge einer Straßenbaumaßnahme 2022 wurden noch einmal ca. 300 m erneuert und von DN 200 auf DN 250 PE-HD geändert. Zeitweise werden hydraulische Engpässe der beteiligten Pumpwerke registriert. Deshalb wurde bereits eine hydraulische Überprüfung des Leitungssystems durchgeführt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Engpässe an den Pumpstationen werden zurzeit durch Modernisierungsmaßnahmen behoben. Hier ist nun eine Überprüfung und Sanierung des Leitungsnetzes vorgesehen. Es ist geplant, weitere Baugebiete und Gewerbeflächen an dieses Leitungsnetz anzuschließen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 8 WEEKS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.