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Rahmenvereinbarung II über die Lieferung von Schienenfahrzeugen an Unternehmen der NETINERA-Gruppe
NETINERA Deutschland GmbH · Viechtach · Bayern · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Die NETINERA Deutschland GmbH beabsichtigt als zentrale Beschaffungsstelle für ihre verbundenen Unternehmen, Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Schienenfahrzeugen in zwei Losen abzuschließen. Das Los 1 umfasst Schienenfahrzeuge mit elektrischen und/oder batterieelektrischen Antrieben sowie sämtliche Formen von entsprechenden bimodalen oder Hybridfahrzeugen (z.B. auch in Verbindung mit Dieseltechnologie). Diese Fahrzeuge sind für den Einsatz im Schienenpersonennahverkehr („SPNV“) in Deutschland vorgesehen. Das Los 2 umfasst Schienenfahrzeuge aller Antriebsarten für den Einsatz in mittel- und osteuropäischen SPNV-Verkehren, insbesondere in Tschechien und Polen. Durch die Rahmenvereinbarung (auch „Rahmenvertrag“ genannt) werden die zur NETINERA-Gruppe gehörenden Eisenbahnverkehrsunternehmen berechtigt, aber nicht verpflichtet, in konkreten SPNV-Einzelprojekten ihren Bedarf an Schienenfahrzeugen durch Abschluss von Einzelverträgen zu decken. Die Zuschlagserteilung im jeweiligen Einzelprojekt wird davon abhängig sein, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen in einer entsprechenden SPNV-Ausschreibung den Zuschlag erhält. Die Herstellerunternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, sind im jeweiligen Einzelprojekt ebenfalls nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein entsprechendes Angebot abzugeben (beidseitig unverbindliche Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarungen sind insgesamt auf einen Auftragswert in Höhe von EUR 2.500 Mio. im Los 1 und von EUR 1.000 Mio. im Los 2 begrenzt (Höchstwert) und verlieren ihre Wirkung, wenn dieser Wert erreicht ist. Die Vergabestelle geht von einem jährlichen Volumen von rund EUR 300 Mio. im Los 1 und von rund EUR 50 Mio. im Los 2 aus (Schätzwert). Das Vergabeverfahren unterfällt der Verordnung (EU) 2022/2560 und die Bewerber unterliegen der Meldepflicht nach Art. 29 der Verordnung. Weitere Informationen sind den Bieterinformationen auf der Vergabeplattform subreport zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für die Lieferung von Schienenfahrzeugen in zwei Losen (elektrische/batterieelektrische Antriebe für SPNV in Deutschland; alle Antriebsarten für SPNV in Mittel- und Osteuropa).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 09.02.2026 Ergänzende Informationen aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 401 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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