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Kreisverkehrsplätze an der B463, Haiterbacher Straße in Nagold - Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Stadt Nagold · Nagold · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKreisverkehrsplätze an der B463, Haiterbacher Straße in Nagoldgesch. 270.158 €🏆 Gauss Ingenieurtechnik GmbH · Rottenburg a. N.
- Gauss Ingenieurtechnik GmbH · Rottenburg a. N. Kleines Unternehmen
Beschreibung
Die Stadt Nagold plant zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Gewerbegebiet zwei Kreisverkehrsplätzen an der Haiterbacher Straße. Bedingt durch den Neubau eines Bauhaus Marktes und den damit deutlich ansteigenden Liefer- und Kundenverkehr ist es notwendig die Verkehrssituation anzupassen, gegebenenfalls finden die Maßnahmen im Gewerbegebiet zeitgleich zu dieser Maßnahme statt. Durch den Bau der beiden Kreisverkehrsplätze kann der Zu- und Abfluss des Verkehrs zum Gewerbegebiet deutlich beschleunigt werden und somit der Rückstau auf die Haiterbacher Straße und ins Gewerbegebiet vermieden werden. Der Kreisverkehrsplatz Süd verbindet die Haiterbacher Straße mit der Talstraße, der Kreisverkehrsplatz Nord die Haiterbacher Straße mit der Goethestraße. Im Zuge des Baus der Kreisverkehrsplätze soll auch besonderes Augenmerk auf den Rad- und Fußgängerverkehr gelegt werden. Da die bisherige Geh- und Radwegverbindung aus Richtung Isleshausen kommend entlang der Haiterbacher Straße führt, sind die Überweg anhand den aktuell geltenden Vorschriften zu planen und auszuführen. Durch den Bau der Kreisverkehrsplätze in ein bestehendes Straßennetz sind etliche Zwangspunkte vorhanden an die angeschlossen werden muss.
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 30 %Preis
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot Allgemeiner Hinweis: Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Allerdings müssen für die qualitativen Zuschlagskriterien mindestens 1,75 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann.
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Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung 25 %Qualität
- Das vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. - Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase.
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Projekteinschätzung und Projektabwicklung 25 %Qualität
- Einschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Herausforderungen. - Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 122 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Gauss Ingenieurtechnik GmbHZuschlagswert 270.158 €1 Veröffentlichung
- 28.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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