AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YA6MUS5/documents) · Abgerufen am 16.08.2026 22:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/81eed5b7-6d4c-4124-9d50-e75d767323cd/

Inneneinrichtung Neubau Verwaltungsgebäude

Notice-ID: 81eed5b7-6d4c-4124-9d50-e75d767323cd · Procedure-ID: 907845f2-7484-4c2f-b93d-ff6e8ff0f511

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hörstel, Hörstel
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
21.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39000000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Alle Möbel (Tische, Stühle, Schränke, Regale usw.) sind komplett mit allen Einbauteilen zur gebrauchsfertigen Verwendung zu montieren. Zwingend vorgeschrieben ist eine Gesamteinrichtung, in der die einzelnen Einrichtungsgegen- stände in Form, Farben und Materialien einander entsprechen, d. h. aus einer Serie aufeinander abgestimmt sind, um eine zusammenhängende und durchgängige Möblierung der einzelnen Be- reiche zu gewährleisten. 4. Die angebotenen Serien müssen über einen längeren Zeitraum produziert worden sein und sich in der Praxis bewährt haben. Außerdem muss eine Nachkaufgarantie gewährleistet sein.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).