AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E46796541) · Abgerufen am 04.08.2026 08:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/81eedab2-5a96-40ea-8b46-b92dbbc069e6/

Glas-/Rahmenreinigung in Objekten der Stadt Lüdinghausen

Notice-ID: 81eedab2-5a96-40ea-8b46-b92dbbc069e6 · Procedure-ID: c238a5cb-45af-4613-9948-30cdf513e530

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lüdinghausen , Lüdinghausen
Veröffentlicht
17.10.2024
Frist (Submission)
21.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Glas-/Rahmenreinigung in Objekten in Lüdinghausen. Die Glasfläche der Objekte in beträgt ca. 12.000 m². Die Glasflächen sind zweimal jährlich zu reinigen. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Es sind alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
71 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).