Offenes Verfahren Bildung & Forschung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose (alle Pflicht)

Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen

Landkreis Regen · Regen · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 03.07.2026, 08:00 Uhr (noch 23 Tage)

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Beschreibung

Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen - Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) - Berufsintegrationsklassen (BIK) - Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bildung & Forschung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand der Ausschreibung sind Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen für verschiedene Klassenstufen an der Staatlichen Berufsschule Regen.
  • Der Auftraggeber ist der Landkreis Regen, Erfüllungsort ist Regen.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
  • Die genauen Anforderungen an die Bieter und die detaillierten Leistungsbeschreibungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Der Landkreis Regen sucht Dienstleister für Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatlichen Berufsschule Regen.

Dies umfasst Maßnahmen für Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V), Berufsintegrationsklassen (BIK) und Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k). Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der AN ist verpflichtet, für sein Personal eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden, 500.000,00 EUR für Vermögensschäden, 250.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlust bzw. Verlust von Zugangskarten abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Der AN schließt eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Berufsfelderprobung und der Praktikumszeiten ab, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche von Praktikumsbetrieben versicherungstechnisch abzusichern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Leistungsbeschreibungen und den Rahmenvereinbarungen sowie den Vergabeunterlagen verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München, zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 23 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 23 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 322.199 €
Median 589.800 €
Oberes Quartil 980.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Stammdaten
Angebotsfrist 03.07.2026, 08:00 Uhr (noch 23 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 01.06.2026
  2. Angebotsfrist 03.07.2026
  3. Wertung ca. 04.07.2026

Schätzungen basieren auf 513 vergleichbaren Vergaben in Bildung & Forschung. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 57/26
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Landkreis Regen
Standort Regen, Bayern
Veröffentlicht 01.06.2026
CPV-Code 80400000
Bildung (Was ist das?)
Lose 2
Erfüllungsort Regen
Laufzeit 15.09.2026 – 30.07.2027
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bindefrist (?) 60 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 1.7

Historischer Durchschnitt aus 618.848 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.231 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 10 Tage
Schätzwert-Abweichung -24%
KMU-Bieteranteil 43%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Regen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →