AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 16:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/820c2d3f-d92c-40a4-8b23-11f3c4e4bb95/

P-339 Zentralisierung Klinische Versorgung Inland und Ausbau Digitalisierung

Notice-ID: 820c2d3f-d92c-40a4-8b23-11f3c4e4bb95 · Procedure-ID: 575c0cee-0c3e-40ec-aee7-cbadcd7965bc

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Stammdaten

Auftraggeber
BAAINBw G2.1, Koblenz
Veröffentlicht
19.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es handelt sich um das Upgrade und die Modernisierung des in der Nutzung befindlichen Krankenhausinformationssystems (KIS). Ziel ist es, eine moderne, an den aktuellen Erfordernissen und Prozessen ausgerichtete IT-Unterstützung für die klinisch-administrativen Prozesse zu gewährleisten. Dies kann nur durch die stetige Weiterentwicklung des bestehenden und in Nutzung befindenden IT-Systems erfolgen. Der Projektanteil ZVKI u. Ausb Digit umfasst hierfür vier Themenschwerpunkte: 1. Upgrade NEXUS/KISKLASSIK auf NEXUS/KISNG 2. Konzeptionierung und Implementierung eines zentralen Konfigurationsmanagementsystems (ZKMS) für die jeweiligen IT-Systeme der einzelnen Bw(Z)Krhs 3. Ausbau Digitalisierung 4. Migration auf das MedSAN.

Lose

13 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.08.2024
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.08.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).