AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e1aff1252-192188d64ab70ccc) · Abgerufen am 25.08.2026 13:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8210dbdd-d47e-4bfd-aa76-f76eef1463a8/

EPS-Monitoring und Bekämpfung - LWL-Verbandsgebiet

Notice-ID: 8210dbdd-d47e-4bfd-aa76-f76eef1463a8 · Procedure-ID: 2ca395e9-d402-408c-aa60-7e682ba30370

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Stammdaten

Auftraggeber
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster
Veröffentlicht
23.08.2026
Frist (Submission)
22.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90922000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Schädlingsmonitoring und die Beseitigung der Nester des Eichenprozessionsspinners (EPS) für das Jahr 2027 bis 2030 im LWLVerbandsgebiet.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bereich Münsterland

Erfüllungsort
Münster

Los 2 — Bereich Ostwestfalen

Erfüllungsort
Bielefeld

Los 3 — Bereich Ruhrgebiet

Erfüllungsort
Bochum

Los 4 — Bereich Sauerland

Erfüllungsort
Olpe

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.10.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).