AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 16:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/82116aae-68d6-4fb6-ae8a-394e56cded14/

Stadtarchiv - Wiederherstellung Archivgut

Notice-ID: 82116aae-68d6-4fb6-ae8a-394e56cded14 · Procedure-ID: ddeac0ac-7fb2-4880-8ca6-b43a729cac59

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Münstereifel, Bad Münstereifel
Veröffentlicht
12.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92500000 — Freizeit und Kultur
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Ereignisse im Juli 2021 führten zu umfangreichen Schäden am Stadtarchiv. In Mitleidenschaft gezogen wurden vielfältige Archivbestände wie Akten, Urkunden, Dias, Glasplattennegative, Fotografien, Bücher und Karten sowie die Datenbank. Ziel der hier angefragten Leistung ist die Wiederherstellung des geschädigten Archivguts. Das Gesamtkonzept zielt auf eine möglichst vollständige Sicherung des Erhaltungszustandes und Wiederherstellung der Lagerbarkeit der Archivmaterialien ab.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).