Offenes Verfahren Vergeben Dienstleistungsauftrag Beratung & Dienstleistungen EU-Sektorenrichtlinie

Rahmenvereinbarung Kundeninformationspersonal für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt, qualifiziertes Personal einzusetzen, um eine verlässliche Fahrgastinformation im gesamten Bedienungsgebiet der rnv (Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Bad Dürkheim und Bergstraße) sicherzustellen. Das eingesetzte Personal übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: - Fahrgastinformation im Umleitungs- und Störungsfall. - Information der Fahrgäste bei Betriebsstörungen, Umleitungen und Schienenersatzverkehren - Unterstützung des Fahrpersonals durch Weitergabe aktueller Betriebsinformationen an die Fahrgäste - Sicherstellung eines reibungslosen Informationsflusses während des laufenden Betriebs - Fahrgastlenkung und -information

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Gesucht wird qualifiziertes Personal zur Fahrgastinformation im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.

Hauptaufgaben umfassen die Information bei Störungen, Umleitungen und Schienenersatzverkehren sowie die Fahrgastlenkung. Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

🔒

Vollständige KI-Analyse freischalten

Detaillierte Eignungseinschätzung und weitere Kriterien — sofort sichtbar.

Ab 29 €/Monat freischalten Jederzeit kündbar

Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 587 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 471.000 €
Median 1.095.029 €
Oberes Quartil 2.883.554 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Rahmenvereinbarung Kundeninformationspersonal für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 624.000 €

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Fairstudent UG

    1 Veröffentlichung

    • 27.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Ähnliche Ausschreibungen

📬

Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail

Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.

Oder personalisiertes Suchprofil einrichten →

624.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Mannheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 27.03.2026
CPV-Code 79710000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 6
Erfüllungsort Mannheim
Laufzeit 01.03.2026 – 28.02.2030
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Angebotsspanne 369.676 – 673.860 €

Auftragnehmer (?)
Fairstudent UG
Vertrag 27.03.2026

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 66.543 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.217 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 24 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)