AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/821f0a4e-044a-4d70-93f9-2b1f977f3faf) · Abgerufen am 24.08.2026 22:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/821f0a4e-044a-4d70-93f9-2b1f977f3faf/

3EU/25 Unterhaltsreinigung div. Gebäude in 5 Losen

Notice-ID: 821f0a4e-044a-4d70-93f9-2b1f977f3faf · Procedure-ID: 61f968e6-933e-4019-a6fc-b725fed26f0f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Trier, Trier
Veröffentlicht
10.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
1.154.908 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhaltsreinigung in div. Gebäuden der Stadtverwaltung Trier: Los 1: Feuerwehr, St. Barbara Ufer / BKSZ, Servaisstraße Los 2: GS Keune / GS Mariahof / GS Tarforst Los 3: GS Reichertsberg / GS Johann Hermann + TH Euren / RS+ Kurfürst Balduin Los 4: VG Wasserweg 7-9 / VG Eurener Str. 15 / Hauptfriedhof Einsegnungshalle / Drachenhaus + Haus des Waldes Los 5: Schulzentrum Mäusheckerweg, neue Halle (Mensa)

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Greisler Gebäudeservice GmbH · UBG-Service e.K.
Vertragsabschluss
08.04.2025
Zuschlagsentscheidung
27.03.2025
Angebotsspanne
245.219 – 443.725 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).