AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YD24P/documents) · Abgerufen am 06.11.2026 07:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8222050a-177b-4b51-b31f-e4dc5b46f541/

Radiographiesysteme (Buckyarbeitsplätze)

Notice-ID: 8222050a-177b-4b51-b31f-e4dc5b46f541 · Procedure-ID: edff2a66-e82c-4732-80ed-a119ee27d031

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Bonn AöR, Bonn
Veröffentlicht
12.06.2026
Frist (Submission)
13.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33111600 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

An den zwei zu beschaffenden Bucky-Arbeitsplätzen erfolgt die allgemeinradiologische Versorgungen aller Patienten des operativen Zentrums, insbesondere jedoch der Orthopädie und Unfallchirurgie. Zusätzlich erfolgt die Notfallversorgung von Patienten, die über das Interdisziplinäre Notfallzentrum (INZ) aufgenommen werden sowie von stationären Patienten des Universitätsklinikums Bonn aller Fachrichtungen im Regel- und Bereitschaftsdienst. Die zu beschaffenden Geräte werden 24/7 betrieben. Die Umsetzung der Maßnahme soll in Q1-Q2 2027 erfolgen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).