AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 23:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/823e62c2-3187-4ffe-9877-7ad52347fac8/

Zeppelinstraße, Lernort Zeppelinfeld, ökologische Baubegleitung

Notice-ID: 823e62c2-3187-4ffe-9877-7ad52347fac8 · Procedure-ID: fd63fdc1-6cf1-41e6-8373-1e8855c3c9f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
08.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71313450 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Maßnahme umfasst die bauliche Instandsetzung und die Einrichtung einer Ausstellung in der Zeppelintribüne (Länge ca. 360m) und auf dem Zeppelinfeld (Maße ca. 360m x 360m) sowie den Um- und Ausbau des ehemaligen Bahnhofs Dutzendteich zum Informationspunkt mit Ticketverkauf. Das Areal und die baulichen Anlagen stammen aus den 1930er Jahren, sind Bestandteil des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes und stehen unter Denkmalschutz. Die Maßnahme umfasst mehrere Bauabschnitte, geplante Fertigstellung ist im Jahr 2030. Ausgeschriebene Leistung: ökologische Baubegleitung, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde bereits durchgeführt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).