AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY7Y12PC6V49/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 08:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8251463f-507a-4ae2-aaa6-2a0d62cb68a9/

Bewachungsleistungen in zwei Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Barnim

Notice-ID: 8251463f-507a-4ae2-aaa6-2a0d62cb68a9 · Procedure-ID: 2182cd97-de79-4281-8251-f82fe8868c45

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Barnim, Eberswalde
Veröffentlicht
15.10.2024
Frist (Submission)
15.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Geschätzter Wert
1.093.970 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bewachungsleistungen in den Übergangswohnheimen Haus am Stadtsee (Haus 2) in Eberswalde und in Biesenthal jeweils vom 18. Dezember 2024 bis zum 31. Juli 2027 in 2 Losen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bewachungsleistungen im ÜWH Haus am Stadtsee (Haus 2)

Erfüllungsort
Eberswalde

Los 2 — Bewachungsleistungen im ÜWH Biesenthal

Erfüllungsort
Biesenthal

Vertragslaufzeit

Beginn
18.12.2024
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
27 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).