Die Stadt Braunschweig und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH planen gemeinsam den Bau der Stadtbahnverlängerung nach Volkmarode Nord. Hierfür liegt der Grundsatzbeschluss „ÖPNV in einer wachsenden Großstadt Stadtbahnausbaukonzept für Braunschweig“ des Rates der Stadt Braunschweig vom 21.02.2017 vor. Für das Teilprojekt „Volkmarode Strecke“ (einschließlich der Grundstücke für die externen A&E-Maßnahmen) soll ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt werden. Stadtbahn Volkmarode Nord – Teilprojekt Volkmarode Strecke Grundlage der SiGeKo-Leistungen sind: die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB), herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Insbesondere sind folgende Regeln sinngemäß und in ihrer aktuellsten Fassung anzuwenden: RAB 01 – Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB RAB 10 – Begriffsbestimmungen RAB 30 – Geeigneter Koordinator RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGe-Plan – RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung die Planungsunterlagen des Auftraggebers. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens (§ 3 (2), BaustellV) umfasst das Leistungs-soll u.a. folgende Bestandteile: Koordinieren der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung, Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle, Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, Sicherhei