Vergeben Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Neubau von kommunalem Wohnungsbau in Raubling Redenfelden - TWP

Gemeinde Raubling · Raubling · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Neubau von kommunalem Wohnungsbau in Raubling Redenfelden - TWP
    🏆 Fa. m-STATIK, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Philipp Metzger, Beratender Ingenieur · Rohrdorf
Auftragnehmer
  • Fa. m-STATIK, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Philipp Metzger, Beratender Ingenieur · Rohrdorf
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 19.03.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Fa. m-STATIK, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Philipp Metzger, Beratender Ingenieur. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die Gemeinde Raubling plant die Errichtung von Gebäuden für kommunalen kostengünstigen Wohnraum mit zugehörigen Freianlagen und hat dazu bereits einen Planungswettbewerb für die Leistungsbilder Gebäude und Innnenräume sowie Freianlagen durchgeführt. Die Gemeinde hat im Ortsteil Redenfelden ein etwa 5.500 m² großes Grundstück erworben, um dort klimaangepassten und kostengünstigen kommunalen Wohnungsbau zu errichten. Die Umgebung ist geprägt von Mehrparteien-Wohnhäusern. Das Grundstück ist mit Gebäuden einer alten Arbeitersiedlung bebaut, die überwiegend aus den 1950er Jahren stammen. Die Gebäude sind nicht erhaltenswert und sollen abgebrochen werden, um Platz für mindestens 40 Wohneinheiten zu schaffen. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff. HOAI für alle Gebäude beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 beauftragt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 15,0 Mio. € angenommen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im ersten Quartal 2026 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Sommer 2026 eingereicht werden. Der Baubeginn soll im vierten Quartal 2026, der Abschluss der Maßnahme Anfang 2029 erfolgen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Neubau von kommunalem Wohnungsbau in Raubling Redenfelden - TWP
  • Honorarangebot 50 %
    Preis

    Für die vergleichende Wertung wird von fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,0 Mio. € netto im Leistungsbild Tragwerksplanung, jeweils für die Leistungsphasen 1-6, ausgegangen. Daraus resultiert für die vergleichende Wertung ein fiktives Grundhonorar in Höhe von 76.984,00 € in Honorarzone III für den Neubau Erweiterung Schule, die Instandsetzung der Mittagsbetreuung und dem Umbau des Bestandes im Anschlussbereich der Erweiterung. Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 50 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht. Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 * (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Umbauzuschläge werden nur auf 7 % des Honorars angerechnet.

  • Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams 50 %
    Qualität

    Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die benannten Personen in ihrem Aufgabenbereich über eine hohe Qualifikation und Erfahrung verfügen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Fa. m-STATIK, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Philipp Metzger, Beratender Ingenieur

    1 Veröffentlichung

    • 16.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 2.310 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 94.414 €
Median 394.314 €
Oberes Quartil 1.925.156 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gemeinde Raubling · Raubling

Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Gemeinde Raubling
Standort Raubling, Bayern
Veröffentlicht 16.04.2026
CPV-Code 71327000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Erfüllungsort 83064
Laufzeit 31.03.2026 – 31.03.2029
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Fa. m-STATIK, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Philipp Metzger, Beratender Ingenieur · Rohrdorf
Vergabeberatung
Hummel|Kraus Stadtplaner PartGmbB · München

Auftragnehmer (?)
Fa. m-STATIK, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Philipp Metzger, Beratender Ingenieur
Vertrag 19.03.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 242.525 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.207 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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