AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 02:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8277e5bd-ecfa-4eb8-a3d2-24a28e902f39/

Wachdienst in der Landesunterkunft Seeth

Notice-ID: 8277e5bd-ecfa-4eb8-a3d2-24a28e902f39 · Procedure-ID: 615ab2e7-fe36-45cf-8ecb-f39c23b93183

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
04.03.2024
Frist (Submission)
15.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in 25878 Seeth, Hauptstraße 100 eine Landesunterkunft (LUK) mit einer Kapazität von bis zu 900 Betten für die Bewohnenden. In besonderen Situationen mit hohem Zugang (z.B. Ukraine-Krieg oder aktuelle Zugangssituation) kann die Belegung auf bis zu 1.100 oder mehr Personen ansteigen. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF ist zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu verstehen, d.h. die im Leistungsverzeichnis angegeben Wachstärken beziehen sich auf eine normale Auslastung der Landesunterkunft (LUK).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.05.2025
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
81 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).