AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMKDYHEUC4K8/documents) · Abgerufen am 02.11.2026 13:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8282de74-1892-40e1-aa94-dfcde1e25c49/

Erschließung des Gewerbeparks Bokhorst - Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen

Notice-ID: 8282de74-1892-40e1-aa94-dfcde1e25c49 · Procedure-ID: 9c221eae-30f9-49a4-9a06-94bc82beea9c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Elmshorn - Der Oberbürgermeister -, Elmshorn
Veröffentlicht
21.10.2026
Frist (Submission)
20.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Projekt "Gewerbepark Bokhorst" ist ein Investitionsprojekt der Stadt Elmshorn. Ziel des Projekts ist es, die Stadt Elmshorn als Standort nachhaltig positiv zu beeinflussen. Durch den Gewerbepark werden weitere Unternehmen angezogen, die zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Elmshorn beitragen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
30.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Abt. VII 1, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).