AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Projeksteuerung Kindergarten Hinterhöf
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Ihringen, Ihringen
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Frist (Submission)
- 28.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Ihringen beabsichtigt den bereits bestehenden Kindergarten Hinterhöf abzureißen und neuzubauen. Die Abbruchplanung wird ebenfalls direkt vom Objektplaner mitgeplant. Die Interimscontainer wurden bereits vorab separat durch die Gemeinde Ihringen ausgeschrieben. Eine Machbarkeitsstudie inklusive Raumprogramm und Kostenschätzung wurde bereits vorab erstellt (siehe Anhang). Es werden allgemeine Bereiche (Personal, Büro, Mehrzweckraum, Speiseraum, etc.) benötigt, sowie 2 Gruppen U3 und 4 Gruppen Ü3. Es wird ein KfW40 Standard angestrebt. Die Machbarkeitsstudie dient als Grundlage, soll aber in den Leistungsphasen 1 und 2 nochmals fortgeschrieben und finalisiert werden und kann ggf. nach Rücksprache mit dem Bauherr, Träger und Nutzer noch eine Überarbeitung/Anpassung erfahren. Grundstücksgröße: 3.290 m² Bebauung Bestand/abzureißen: 760 m² Geplante Bebauung: etwa 915 ² mit 2 Vollgeschossen Vorzugsweise Holzbauweise, teilweise Unterkellerung Geplante Auftragsvergabe im Gemeinderat: Ende Mai 2024 Geplanter Beginn Planung: Juni 2024 Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung. Hinweis: Die ersten Planungsbesprechungen sollen bereits im Juni/Juli 2024 stattfinden.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 MONTHS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.03.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Gemeinde Ihringen, Ihringen
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.