AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 19:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/82aa8369-f68b-42f4-b90d-d58fb22d9e99/

Textile Wäschevollversorgung

Notice-ID: 82aa8369-f68b-42f4-b90d-d58fb22d9e99

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) AöR, Kiel
Veröffentlicht
21.10.2025
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
98310000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Als textile Vollversorgung werden die Bereitstellung, das Waschen und die Belieferung insbesondere mit • Flachwäsche (Stationswäsche); die Begriffe "Flachwäsche" und "Stationswäsche" sind synonym zu verstehen • Berufsbekleidung • Bereichsbekleidung • Lohnwäsche • OP-Wäsche/Sterilwäsche verstanden. Die textile Vollversorgung umfasst das Bereitstellen der Wäscheteile in Form von Mietwäsche in der im Leistungsverzeichnis definierten Qualität und das Waschen bzw. Aufbereiten dieser Artikel sowie die Belieferung an den definierten Übergabestellen sowie die Abholung der Schmutzwäsche. Des Weiteren sind an den Standorten eigene Wäscheteile vorhanden, die durch den Auftragnehmer in Form von Lohnwäsche gewaschen und zugestellt werden. Dabei muss seitens des ANs ein sorgsamer Umgang hinsichtlich eines abgestimmten ggf. desinfizierenden Waschprozesses unter Berücksichtigung der Reinheit und Langlebigkeit der Wäscheteile gewährleistet werden.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).