AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 21:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/82d7612e-5aa7-484e-9e67-2585b6a4e2fb/

LHG Terminalzugmaschinen elektrisch

Notice-ID: 82d7612e-5aa7-484e-9e67-2585b6a4e2fb · Procedure-ID: 325f4243-9a25-4c46-b78d-dcdc12c1d3ff

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Stammdaten

Auftraggeber
Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH, Lübeck
Veröffentlicht
19.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34000000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
1.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Lübecker Hafengesellschaft mbH (LHG) beschafft drei Stück vollelektrische Terminalzugmaschinen (Tugmaster) und macht hiermit die Auftragsvergabe bekannt. Die Geräte werden ganzjährig im Hafen Travemünde im 24/7 h Betrieb unter hohen Belastungen eingesetzt. Mit den Geräten werden Trailer, Unterfahrwagen und Rolltrailer auf der Fläche und in den Schiffen bewegt. Im Lade-/Löschprozess werden neben den Horizontalfahrten auch Rampenfahrten im beladenen und unbeladenen Zustand ausgeführt. Die elektrische Ladeinfrastruktur wird bauseits gestellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.03.2026
Ende
30.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TERBERG Spezialfahrzeuge GmbH
Vertragsabschluss
19.03.2026
Zuschlagsentscheidung
19.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).