AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Redaktionsleistungen (Externe Redaktion) für die Serviceportale Amt24 und service-bw
Stammdaten
- Auftraggeber
- Sächsische Staatskanzlei, Dresden
- Veröffentlicht
- 10.11.2023
- Frist (Submission)
- 16.11.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 2.100.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Unter den Adressen http://service-bw.de und http://amt24.sachsen.de betreiben die Länder Baden-Württemberg und Freistaat Sachsen ihre Serviceportale der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Portale unterscheiden sich in den Inhalten, basieren jedoch auf der gleichen Portalsoftware und ihren Komponenten. Die jeweilige Portalkomponente "Zuständigkeitsfinder" enthält neben einer großen Anzahl von Informationstexten zu Verwaltungsleistungen ("Leistungen") die Kontaktdaten aller kommunalen und Landesbehörden und weiterer Organisationen von öffentlichem Interesse und mit verwaltungsnahen Aufgaben ("Behördendaten"). Im Zuständigkeitsfinder werden Leistungen und Behördendaten gemäß Zuständigkeit mit Online-Formularen und -Diensten verknüpft und für die Nutzerinnen und Nutzer des Serviceportals erschlossen. Zahlreiche weitere Anwendungen beziehen die Inhalte der beiden Landesportale über Schnittstellen, so zum Beispiel Portale von Kommunalverwaltungen, das Wissensmanagement der Behöddennummer 115, vor allem aber der Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Anzahl der Textobjekte orientiert sich am OZG-Umsetzungskatalog und wächst analog zur Umsetzung des OZG stetig an.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2024
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.11.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.