AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 14:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/830b9668-69cd-412f-96c7-4071b96f2bfb/

HA26011 Rahmenvereinbarung für die Abholung, Entsorgung und Verwertung von Speiseresten bei der Stadt Karlsruhe in zwei Losen

Notice-ID: 830b9668-69cd-412f-96c7-4071b96f2bfb · Procedure-ID: 564254a5-661c-454e-b037-298ba359cba9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Karlsruhe Hauptamt, Karlsruhe
Veröffentlicht
04.07.2026
Frist (Submission)
04.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Abholung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Speiseresten in Kantinen, Schulmensen und Kindergärten der Stadt Karlsruhe. Die Leistung wird für die Dauer von zwei Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr ausgeschrieben. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben und beschränkt sich ausschließlich auf den Stadtbezirk Karlsruhe.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).