AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, Sven-Hedin-Str.11, 14163 Berlin Leistung: Landschaftsbauarbeiten - VOEK 348-26
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Frist (Submission)
- 03.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45112700 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant im Zuge der Wohnraumoffensive der Bundesregierung die Neubebauung eines Grundstücks in Berlin Steglitz- Zehlendorf. Die neu geschaffenen Mietwohnungen werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Es sind zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils drei Vollgeschossen und einem Untergeschoss inklusive Tiefgarage und Mieterkellern zu planen. Es werden 22 Wohneinheiten mit drei - und zwei - Raumwohnungen errichtet. Planungsinhalt stellt auch die Neugestaltung und deren Umsetzung der Außenanlagen dar. Ehemals befand sich ein Verwaltungsgebäude auf der Liegenschaft, welches bereits abgerissen wurde. Auf dem hinteren Bereich des Grundstücks befindet sich eine Garage, die auch im gleichen Zug saniert und als Fahrradgarage sowie Geräteschuppen genutzt werden soll. Das hier auszuschreibenden Los Landschaftsbauarbeiten beinhaltet die komplette Gestaltung der Außenanlagen, speziell Pflasterarbeiten und das Herstellen der Vegetations-, Rasen- und Saatflächen. Weiterhin der Einbau aller Abwasser- und Wassertechnischen und elektrischen Anlagen im Außenbereich sowie das Errichten der Einfriedungen und Spielplatzflächen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.09.2026
- Ende
- 18.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 39 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.