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Bereitstellung von Messergebnissen mobiler Mess- und Probenahmesysteme einschl. Laboranalytik gem. Leistungsbeschreibung
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie · Hannover · Niedersachsen · Landesbehörde
Angebote bis 10.11.2026, 15:00 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Bereitstellung von Messergebnissen von mobilen Mess- und Probenahmesystemen einschl. der Systembereitstellung, des laufenden Betriebs und der Gesamtbetreuung der Systeme sowie der Laboranalytik.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung von Messergebnissen mobiler Mess- und Probenahmesysteme mit Laboranalytik.
- Der Auftrag umfasst Systembereitstellung, laufenden Betrieb und Gesamtbetreuung der Systeme.
- Der CPV-Code 90731000 deutet auf Umweltüberwachungsdienste hin.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
Gesucht wird die Bereitstellung von Messergebnissen mobiler Mess- und Probenahmesysteme inklusive Systembereitstellung, Betrieb und Betreuung sowie Laboranalytik.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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PreisKosten
Preis 100 %: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das bezuschlagungsfähige Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "3.04 Eigenerklärung Unternehmensangaben" ist gem. § 126b BGB zu zeichnen und dem Angebot beizufügen. Siehe auch Nr. 6.3.2 der Besonderen Hinweise zur Wertung und Verfahrensvorgaben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Bieter muss gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 für das Modul Immissionsschutz für die zu ermittelnden Parameter der Pos. 2.2 bis 2.9 der Leistungsbeschreibung akkre-ditiert sein. Eine entsprechende Kopie der einschlägigen Anlagen zur Akkreditierungsurkunde ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Siehe auch Nr. 6.3.3 der Besonderen Hinweise zur Wertung und Verfahrensvorgaben.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens 2 geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen: - Nachweis von Erfahrungen im Betrieb von Messcontainern (siehe Anmerkung in Nr. 1 der Leistungsbeschreibung) mit Messystemen für die Messung von Immissionen in Außenluft. Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie wenigstens die öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "3.05 Eigenerklärung zu den Referenzen" ist entsprechend auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Hinweis: Anonyme Referenzen werden nicht bewertet. Siehe auch Nr. 6.3.1 der Besonderen Hinweise zur Wertung und Verfahrensvorgaben.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Die für den laufenden Betrieb der Mess- und Probenahmesysteme, der Laboranalytik und zur Auswertung der Messungen vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen: - Personal mit einschlägiger Ausbildung und Erfahrung bei der Betreuung der für die Auftragserfüllung benötigten Messgeräte bzw. Durchführung der vertragsgegenständlichen Analytik. Der Bieter muss die jeweilige Qualifikation bei Angebotsabgabe durch aussagefähige Unterlagen für die vom Bieter zum Einsatz vorgesehenen Fachkraft bzw. Fachkräfte nachweisen. Aus diesen Nachweisen muss ersichtlich sein, inwieweit die benannten Personen den geforderten Qualifikationen und Anforderungen gerecht werden. Es sind insbesondere auch detaillierte Angaben zu den von der Fachkraft bisher durchgeführten einschlägigen Aufträgen inkl. Nennung des Auf-traggebers, eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstands und den Zeitrahmen aufzuführen. Siehe auch Nr. 6.3.2 der Besonderen Hinweise zur Wertung und Verfahrensvorgaben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem LBEG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem LBEG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das LBEG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das LBEG geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das LBEG. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Hinweis: Das LBEG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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