AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYD4DY6E0WJXL/documents) · Abgerufen am 25.10.2026 22:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8319e055-e6c6-455f-8c90-2c64d8313f70/

Leasing - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, Rahmenvertrag - Leasing von Dienstfahrrädern für die Mitarbeiter

Notice-ID: 8319e055-e6c6-455f-8c90-2c64d8313f70 · Procedure-ID: 265fe358-17b7-467e-b1c0-ab1dabb8b232

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Stammdaten

Auftraggeber
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, Rostock
Veröffentlicht
08.10.2026
Frist (Submission)
09.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34422000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die WIRO GmbH verfolgt das Ziel, ihren Beschäftigten und den Beschäftigten des WIRO-Konzerns im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, der nachhaltigen Mobilität sowie zur Steigerung ihrer Attraktivität als Arbeitgeberin die Nutzung von Dienstfahrrädern zu ermöglichen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über das Leasing von Dienstfahrrädern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).