AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 08:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/83354814-b193-4d83-a6cb-9a9ffccdd7f2/

Materiallieferung Fernwärme Rohrleitung DN450

Notice-ID: 83354814-b193-4d83-a6cb-9a9ffccdd7f2 · Procedure-ID: 87c09044-ad9d-4668-8a0a-9c26b862e974

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Stammdaten

Auftraggeber
EnergieSüdwest AG, Landau in der Pfalz
Veröffentlicht
01.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44160000 — Baumaterialien
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von werkseitig gedämmten Fernwärme-Kunststoffmantelrohren (KMR) im Einzelrohrsystem (Dämmserie 3), Nennweite DN 450/800, inklusive zugehöriger Formteile und Muffen. Die Lieferung erfolgt an eine zentrale Lieferstelle, die wie folgt lautet: Paul von Denis Straße 76829 Landau in der Pfalz Die Anforderungen richten sich nach den geltenden technischen Vorschriften, insbesondere EN 253, EN 448, EN 488 sowie den AGFW-Regelwerken (z. B. FW 401, FW 446) und EN 13941. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
22.09.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
10 Wochen
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).