AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8336bd00-8ce0-4868-b3a6-1c3c8405366a) · Abgerufen am 19.10.2026 18:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8336bd00-8ce0-4868-b3a6-1c3c8405366a/

TPA.ÜMA.491.01 Medientechnik Hardware

Notice-ID: 8336bd00-8ce0-4868-b3a6-1c3c8405366a · Procedure-ID: bd393828-ad85-415c-a310-2dbee35177e4

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR), München
Veröffentlicht
04.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32322000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
91.542 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage der Medientechnik Hardware in den neu errichteten Ausstellungen Energie Dampf, Energie Strom und Historische Luftfahrt. Hierzu gehören exemplarisch Audiostationen mit Hörer, CMS-Stationen/Infostationen, CMS-Stationen / Infostationen mit Ton, CMS-Stationen / Videostationenen ohne Ton, sonst. mediale Inszenierung, Audiostationen mit offenem Ton, Videostationen mit Ton, sowie sonstige individuelle Stationen und Bildschirme für Besucherzählung.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.11.2026
Ende
14.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
inSynergie GmbH
Vertragsabschluss
27.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).