AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DAHMZDF/documents) · Abgerufen am 27.09.2026 02:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/834ae356-2288-4e93-a105-1b995a7246ff/

Rahmenvertrag Microsoft Software-Lizenzen

Notice-ID: 834ae356-2288-4e93-a105-1b995a7246ff · Procedure-ID: f7dd2530-21c2-4e7c-880b-75d549d1f943

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Regensburg AöR, Regensburg
Veröffentlicht
11.06.2026
Frist (Submission)
14.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
3.700.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt, einen neuen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen auszuschreiben. Der bestehende Lieferant soll im Rahmen eines Wettbewerbs die Möglichkeit erhalten, sein Angebot zu bestätigen; gleichzeitig ist der Markt für alternative qualifizierte Anbieter zu öffnen. Ziel ist der Abschluss eines wirtschaftlich vorteilhaften, rechtssicheren und administrativ handhabbaren Rahmenvertrags, der die Kontinuität der Lizenzhistorie und die laufenden Software Assurance-Laufzeiten berücksichtigt.

Vertragslaufzeit

Periode
34 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 12× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).