VV25_RV Objektssicherungsleistungen
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin · Berlin
Beschreibung
Die STADT UND LAND beauftragt Sicherheitsleistungen zum Schutz ihrer Gebaeude und zur Erhoehung der Mietersicherheit. Kernelement ist die taegliche Bestreifung ausgewaehlter Objekte durch zwei Sicherheitskraefte, inkl. Praesenz, Deeskalation, Verdraengung unerwuenschter Personen und woechentlicher Berichte. Weitere Leistungen: Schliessdienst fuer Spiel- und Bolzplaetze sowie Hofdurchgaenge, Kontrolle des Winterdienstes nach Schneefall an Werktagen inkl. Dokumentation. Als Abrufleistung steht den Mietern eine taeglich von 18-02 Uhr erreichbare Hotline bei akuten Sicherheitsfragen und Laermstoerungen zur Verfuegung. Zudem werden Baustellen- und Grundstueckssicherungen sowie Leistungen zur Buerosicherung (Alarmaufschaltung, 24/7-Hotline, bei Bedarf Bewachung mit Rundgaengen) als Abrufleistungen angeboten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Auftraggeber beauftragt Objektssicherungsleistungen fuer Gebaeude und Mietersicherheit in Berlin.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform zur Veröffentlichung versendet. Die Vergabe-unterlagen für das gegenständliche Vergabeverfahren stehen allen interessierten Unternehmen frei-zugänglich und ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zur Verfügung. Zur Auswahl der bzw. des Auftragnehmers wird ein 2-stufiges Vergabeverfahren durchgeführt. Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform zur Veröffentlichung versendet. Die Vergabe-unterlagen, für die erste Phase, des gegenständlichen Vergabeverfahrens stehen allen interessierten Unternehmen freizugänglich und ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zur Verfügung. In der ersten Stufe sind durch die interessierten Wirtschaftsteilnehmer die Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform einzureichen. Anhand der eingereichten Teilnahmeanträge sowie der veröffentlichten Eignungskriterien werden in der 1. Stufe die geeigneten Bewerberinnen bzw. Bewerber ausgewählt, die in der 2. Stufe auf Basis der Aufgabenstellung/ Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert werden. Alle geeigneten Bewerber werden aufgefordert in der zweiten Stufe des Verfahrens ein Angebot einzureichen. Die STADT UND LAND wird sich bereits in der Bekanntmachung vorbehalten, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in die Verhandlungen einzutreten. Macht die STADT UND LAND von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so werden nach Abgabe der verbindlichen Angebote mit allen Bietenden Verhandlungsgespräche geführt. Die STADT UND LAND behält sich jedoch weiterhin vor, den Bieterkreis nach der Wertung der Erstangebote anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien zu beschränken. Die STADT UND LAND wird dabei – soweit möglich - mindestens fünf Bieter zu Verhandlungen einladen. Die übrigen Bietenden erhalten eine Zwischeninformation. Die STADT UND LAND behält sich vor, anstelle eines Ausschlusses die betreffenden Bieter als Reservebieter weiterhin am Verfahren zu beteiligen. Sie werden jedoch nur und erst dann wieder nach der Reihenfolge der Rangfolge in das Verfahren einbezogen, wenn die Verhandlungen mit den bevorzugten Bietern nicht (mehr) erfolgversprechend sind. Die Entscheidung über die Aufforderung der Reservebewerbern zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren steht im pflichtgemäßen Ermessen der STADT UND LAND, sofern sich aus den vergaberechtlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt. Mit den Bietern, deren Angebote nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote durch die Auftraggeberin zu den aussichtsreichsten gehören, wird das Verhandlungsverfahren bis zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots fortgesetzt. Die STADT UND LAND behält sich vor, den Bieterkreis nach der Wertung der optimierten Angebote anhand der Zuschlagskriterien weiter zu beschränken. Die aussichtsreichsten Bieter werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen, in welchen die Verhandlungsparteien Verfeinerungen der zu erbringenden Leistung erörtern und die vor allem der weiteren Präzisierung und Optimierung des Angebots und der Abgabe letztverbindlicher Angebote dienen. Die Verhandlungen enden mit der Aufforderung, ein optimiertes Angebot abzugeben. Alle nicht weiter am Verhandlungsverfahren beteiligten Bietenden erhalten nach den jeweiligen Phasen des Verfahrens eine Zwischeninformation. Zur Sicherstellung einer durchgreifenden Berücksichtigung mittelständischer Interessen und zur Absi-cherung einer fortlaufenden Leistungserbringung im Bestand der STADT UND LAND gegen Insolvenz- und Ausfallrisiken auf Auftragnehmerseite (Versorgungssicherheit) ist vorgesehen, dass von den insgesamt zur Vergabe anstehenden Losen ein Bieter maximal zwei Lose erhalten kann (Zuschlagslimitierung, § 22 Abs. 1 Satz 3 UVgO/ § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Bieter können auf sämtliche Lose ein Angebot einreichen. Der Zuschlag kann jedoch auch für den Fall, dass ein Bieter in allen Losen der wirtschaftlichste ist, grundsätzlich nur max. auf zwei Lose erfolgen. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt losweise. Auf Grund des Ergebnisses aus dieser Bewertung ergibt sich je Los eine Rangfolge. Wenn ein Bieter im Ergebnis der Bewertung der Angebote je Los nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit in mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erfolgt die Bestimmung der Lose, in dem der Bieter tatsächlich für den Zuschlag ausgewählt wird, danach, in welcher Konstellation über alle Lose das für die STADT UND LAND wirtschaftlichste Gesamtergebnis unter Berücksichtigung aller eingegangenen Angebote und deren Bewertung nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien erzielt wird. Für den Fall, dass nicht alle Lose nach dem beschriebenen Prozedere vergeben werden können, be-hält sich die STADT UND LAND zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor, auch mehrere Lose an einen Bieter des gegenständlichen Verfahrens zu vergeben. Dabei wird die STADT UND LAND – unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze – seine Beschaffungsziele einer Gesamtbe-darfsdeckung (z.B. für den Fall, dass in einzelnen Losen nur ein Angebot eingeht), an der benötigten Versorgungssicherheit und der damit verbundenen notwendigen Leistungsfähigkeit der Bieter und an einer insgesamt wirtschaftlichen Beschaffung (z.B. für den Fall, dass in einem Los unwirtschaftliche Ergebnisse entstehen) berücksichtigen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 587 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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