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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Gewerbegebiet Nörten-Hardenberg im Landkreis Northeim im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Landkreis Northeim · Northeim · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Der Landkreis Northeim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gewerbegebiet Nörten-Hardenberg abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Un-terstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 03.07.2018, 2. Überar-beitung vom 28.11.2019 im Sonderaufruf „Gewerbe“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen (RL Giganetzausbau NI)“ beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documentsheruntergeladen werden können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Telekommunikationsdiensten.
- Das Projekt wird im Gewerbegebiet Nörten-Hardenberg im Landkreis Northeim durchgeführt.
- Die Förderung erfolgt über eine Investitionsbeihilfe im Rahmen von Bundes- und Landesförderprogrammen (Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
- Interessierte Unternehmen müssen die vollständigen Vergabeunterlagen von der angegebenen Plattform herunterladen.
Der Landkreis Northeim beabsichtigt den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Telekommunikationsdiensten im Gewerbegebiet Nörten-Hardenberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 70 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
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2. Realisierungszeitraum 10 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung.
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3. Service- und Vertriebskonzept 10 Pkt.Qualität
- Durchführung einer Informationsveranstaltung für die potentiellen Gewerbekunden 2 Punkte - Eigenständiges Vertriebskonzept mit fachkundiger Beratung für Gewerbekunden 2 Punkte - Durchführung einer regionalen Werbekampagne bezogen auf das Projektgebiet 2 Punkte - Technischer Außendienst mit firmeneigenen Personal oder mit Personal eines verbundenen oder sonst gesellschaftsrechtlich verflochtenen Unternehmens 2 Punkte - Regionaler Standort (z.B. Ladenlokal) für die persönliche Kundenberatung in einer maximalen Distanz von 40 Kilometern (Luftlinie) zum Ausbaugebiet (Ausgangspunkt ist die Außenkante des nächstgelegenen Flächenpolygons) 2 Punkte
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4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegenste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
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Eintragung Handelsregister
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegenste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen. - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Bei-träge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegenste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Bewerber-/ Bietergemeinschaft" überschrieben. ============================================================= - Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber-bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegenste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= -Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bzw. 2023, 2024 und 2025 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen. -Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegenste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und / oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
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Nachunternehmer-Anteil
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegenste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Eignungsleihe / Nachunternehmer" überschrieben. ============================================================= Bei Eignungsleihe: • Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 11., Anlage 1) des Bewerbers. • Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbelie-henen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auf-lagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 5.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 11. – 12.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen ein-zureichen. o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbe-liehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 6. – 7.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und/ oder o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehe-nen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 8. – 10.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen. und/ oder o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungs-beliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die Ziff. 10 vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen. • Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2). • Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.
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Nachunternehmer-Anteil
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJSW/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegenste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit "Eignungsleihe / Nachunternehmer" überschrieben. Bei Nachunternehmern: • Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Be-nennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 11. a) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bewerbers. • Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nach-unternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachun-ternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 11. b) im Formular „Eignungsnachwei-se“ (Anlage 1) des Bewerbers. o Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 5.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nach-unternehmern“ (vgl. Ziff. 11. – 12.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftli-che und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 6. – 7.) vom Nachunternehmer vollstän-dig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und / oder Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formu-lars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 8. – 10.) vom Nachunternehmer vollständig ausge-füllt einzureichen. • Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 24.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.196 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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